Die jährliche sachkundliche Prüfung ist, u. a. in der Betriebssicherheitsverordnung, BGR 500 eindeutig geregelt.
Wir bieten die Prüfung von :
Anschlagmitteln wie z. B. Rundschlingen, Stahlseile, Ketten, Schäkeln u.v.m.
Winden, Hub und Zuggeräte wie z. B. Motoren, Seilwinden
Elektrische Betriebssicherheit wie BGVA3
Fragen Sie uns, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.